Hier finden Sie uns:

Grundschule im Hainhoop
Am Waldbad 4
31275 Lehrte / OT Arpke

Tel.: 05175/1871
Fax: 05175/3002948

E-Mail:

info@gs-arpke.de

 

Schul-ABC

A - E

A

 

Adressänderungen
Bitte geben Sie Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Telefon-/Notfallnummern sofort der Schule bekannt, damit wir im Bedarfsfall Ihre aktuellen Daten haben. Sie können diese entweder der Klassenlehrerin Ihres Kindes oder Frau Naumann im Sekretariat mitteilen.


Adresse der Schule
Grundschule im Hainhoop
Am Waldbad 4
31275 Lehrte / OT Arpke

Tel.: 05175/1871
Fax: 05175/3002948
e-mail: vgsarpke@t-online

homepage: www.hainhoop.de



Adventssingen

Jedes Jahr in der Adventszeit findet freitags ab 8.00 Uhr das Adventssingen in unserer Pausenhalle statt. Schülerinnen und Schüler unserer Schule singen, spielen Weihnachtslieder auf Blockflöten und anderen Instrumenten, tragen Gedichte vor oder bringen andere Beiträge mit ein. Die Dauer richtet sich nach der Länge und Anzahl der Beiträge. Gäste sind herzlich willkommen.


Arbeitsgemeinschaften (AG`s)
Für die 3. und 4. Klassen gibt es verpflichtende AG`s. Diese finden einmal wöchentlich montags in der 6. Stunde statt. Je nach Möglichkeit werden unterschiedlich viele AG`s angeboten, welche die Schülerinnen und Schüler frei wählen können.



B

 

Beschwerderegelung
Sicherlich gibt es im Schulalltag, der einen Großteil der Zeit Ihrer Kinder einnimmt, auch Unstimmigkeiten. Unser Anliegen ist es, diese in angemessener Weise zu regeln. Daher haben wir eine Beschwerderegelung aufgestellt.

(siehe „Beschwerderegelung“)

 
Betreuung
siehe "Betreuung"

 
Beurlaubung
Sollten Sie Ihr Kind einmal aus unterschiedlichen Gründen vom Unterricht befreien wollen bzw. müssen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Sie entscheidet, ob Ihr Kind für ein oder zwei Tage entschuldigt ist.

Ab drei Tagen Befreiung muss die Schulleitung zustimmen.

Natürlich gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Urlaub in die Schulferien legen. Sollte sich dieses aus einem bestimmten Grund am Anfang oder Ende der Ferien mit den Schultagen überschneiden, kann dieses im Ausnahmefall nur 1x während der Grundschulzeit von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu müssen Sie im Vorfeld einen Antrag bei der Schulleitung stellen.

Bitte denken Sie daran, dass unerlaubte Ferien- oder Wochenendverlängerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Zweifelsfall mit einem Bußgeld belegt werden kann!

 
Bücherei
In unserer Schule befindet sich eine Zweigstelle der Stadtbücherei Lehrte. Während des Vormittags steht sie unseren Schülerinnen und Schülern unter Aufsicht der Lehrkräfte zur Verfügung. Montags in der 2. Pause gibt es für sie eine feste Öffnungszeit. An folgenden Tagen nachmittags für die Öffentlichkeit: Dienstag: 14.00-16.00 Uhr und Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr


Bundesjugendspiele
Jedes Jahr finden gegen Ende des Schuljahres für die 3. und 4. Klassen die Bundesjugendspiele statt. Dabei wechseln sich die Bundesjugendspiele im Schwimmen im Waldbad mit denen in der Leichtathletik auf dem Sportplatz in Immensen ab.

Zeitgleich wird ein Sport- und Spielefest für die 1. und 2. Klassen veranstaltet (siehe Sport- und Spielefest).



C

 

Computerunterricht
Unsere Schule verfügt über einen Computerraum mit 7 Plätzen. Soweit es die Unterrichtsversorgung und -organisation zulässt, findet für die Klassen 2 bis 4 planmäßig 1 Stunde Computerunterricht pro Woche statt. Hier nimmt aufgrund der begrenzten Platzanzahl jeweils die halbe Klasse teil.
Auch während des übrigen Unterrichts steht der Computerraum jederzeit den Klassen bzw. Lehrern zur individuellen Nutzung in den einzelnen Unterrichtsfächern zur Verfügung.


Chor
Unser Schulchor ist eine freiwillige zusätzliche Arbeitsgemeinschaft, die dienstags in der 6. Stunde unter der Leitung von Frau Arends stattfindet. Teilnehmen kann jedes Kind, das Lust hat.



D

 

Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
Wir arbeiteten mit eigenen Beobachtungsbögen zur individuellen Lernentwicklung der Schüler/innen, in denen die Entwicklungsstände in regelmäßigen Abständen dokumentiert und bei Bedarf entsprechende Förderpläne erstellt werden.



E

 

Elternabende

Diese finden in der Regel 2x pro Schuljahr statt und werden von den Elternvertretern in Absprache mit den Klassenlehrerinnen einberufen.


Elterninformationen

Wichtige Informationen werden über die Schülerinnen und Schüler verteilt, die diese dann über die Postmappe an die Eltern weitergeben.


Elternsprechtage

Elternsprechtage finden in jedem Jahrgang, teils zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Die Klassenlehrerin oder die Schulleiterin informiert frühzeitig über den Termin.

Die Klasse 1 führt die Elternsprechtage im Februar durch, die Klassen 2-4 im November/Dezember.


Elternvertretung

(siehe „Schulelternrat")


Einschulung/Einschulungsfeier/Schulfest

Traditionell findet am Mittwoch, eine Woche vor den Sommerferien unsere Einschulungsfeier in Verbindung mit einem darauffolgenden Schulfest statt.

Bei der Einschulungsfeier werden die zukünftigen Erstklässler mit einem Programm begrüßt. Dieses wird in der Regel von einer AG und dem Schul-Chor geplant und durchgeführt. Während des anschließenden Schulfestes soll u.a. den zukünftigen Erstklässlern die Möglichkeit gegeben werden, die Schule ungezwungen und spielerisch kennen zu lernen.

Das Schulfest wird vom Schulelternrat in Zusammenarbeit mit den Klassenelternschaften, den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften geplant und durchgeführt.

Nach den Sommerferien findet immer am ersten Samstag nach Schulbeginn die eigentliche Einschulung statt. Diese beginnt mit einem Einschulungsgottesdienst in der Kirche. Danach gehen alle Beteiligten zu Fuß zurück zur Schule. Nach einer kurzen Begrüßung gehen die Erstklässler in ihre Klasse und haben ihre erste Unterrichtsstunde mit ihrer Klassenlehrerin.

(siehe „Termine“)


Entschuldigungen

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler nicht zur Schule kommen können, so muss die Schule frühzeitig informiert werden.
Eltern müssen ihre Kinder entweder persönlich oder telefonisch spätestens vor der 1. Unterrichtsstunde (bis 8.00 Uhr) entschuldigen.
Sollte ein Kind unentschuldigt nicht in der Schule erscheinen, so wird i.d.R. zu Hause angerufen.
Unmittelbar vor oder nach dem Wochenende oder den Ferien muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung über das Fehlen des Kindes vorgelegt werden. Diese Tage gelten sonst als unerlaubte Ferienverlängerung, somit als unentschuldigt und können im Zweifelsfall mit einem Bußgeld belegt werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Einzelfälle mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ab. Ab dem 3. Fehltag muss das Kind von den Eltern schriftlich entschuldigt werden.


Evaluation

Die Schulen sind verpflichtet, im Rahmen der Qualitätssicherung jährlich ihre Arbeit zu überprüfen. Dieses geschieht in nahezu allen Bereichen in unterschiedlicher Form. In Zusammenarbeit mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Mitarbeitern findet seit 2009 alle zwei Jahre eine Befragung statt, deren Auswertung dann u.a. als Grundlage für die weitere schulische Arbeit genutzt wird und der Qualitätssicherung und -verbesserung dienen.

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