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Hausaufgabenkonzept

 

Stand: 14.12.2009

 

1.      Vorbemerkung (Verweis auf Erlass /-grundlage)

Die rechtliche Grundlage der Hausaufgaben bildet das RdErl. d. Mk. v. 16.12.2004

(SVBl. 2005, S. 76).

In ihrer Praxis müssen die Hausaufgaben der Klassenelternschaft erörtert werden.

      Grundsätzlich können in jedem Fach Hausaufgaben erteilt werden. Sie unterliegen der Absprache der Fachlehrer/-innen untereinander. In den Hauptfächern sollten sie möglichst täglich (außer freitags) und in den übrigen Fächern individuell erteilt werden.

 

 

2.      Definition und Sinn

      Hausaufgaben sind Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern selbstständig außerhalb der Schule angefertigt werden sollen. Sie unterstützen den Lernprozess (Unterrichtsergänzung, -fortführung, -vorbereitung) und sichern inhaltliche Kompetenzen. Des Weiteren dienen sie der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken. Bestimmte Unterrichtsschritte und –abschnitte werden vorbereitet und die selbstständige Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen wird gefördert.

 

 

3.      Arten

Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und müssen in den Unterricht eingebunden sein. Mögliche Arten von Hausaufgaben sind z.B.:

Terminarbeiten, Planaufgaben, unbefristete Aufgaben, tägliches Üben, Beschaffung von Informationen, Sammeln von Materialien, Beobachtungen, Befragungen durchführen, Erlesen von Texten usw.

 

 

4.      Erteilung

In der Regel werden Hausaufgaben während oder am Ende einer Stunde schriftlich oder mündlich erteilt und besprochen. Sie werden je nach Klassenstufe gemerkt oder in einem angemessenen Rahmen selbstständig in das Hausaufgabenheft eingetragen. Nähere Erläuterungen dazu werden jeweils auf den Elternabenden gegeben.

 

 

5.      Zeitliche Richtwerte

Die zeitlichen Richtwerte betreffen die konkrete Arbeitszeit von 30-45 Minuten. Dabei muss die individuelle Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

 

1. - 4. Klasse: ≤ 30 min

 

 

6.      Kontrolle

Die Kontrolle der Hausaufgaben geschieht regelmäßig und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, wie z. B. durch Vorlesen und Vergleichen, Einzel- und Partnerkontrolle, Durchsicht der Lehrkraft usw.

 

7.      Konsequenzen bei Nichterledigung

Werden Hausaufgaben nicht erledigt, so müssen diese nachgeholt werden. Dieses kann zu Hause, im offenen Anfang oder während der Pausen geschehen.

Bei wiederholten Versäumnissen werden die Eltern informiert.

 

 

8.      Aufgaben der Lehrer/-innen

Die Hausaufgaben dürfen nicht mit Noten bewertet werden.

 

Sie müssen / sollen…

 

a)     aus dem Unterricht erwachsen und abwechslungsreiche Anforderungen stellen

b)     in Absprache der Lehrkräfte untereinander erfolgen

c)      von den Schüler/-innen selbstständig erledigt werden können (Differenzierung)

d)     individuelle Fortschritte und Lernergebnisse ermöglichen

e)     in ihrer Erledigung angemessen gewürdigt werden

 

 

9.      Aufgaben der Schüler/-innen

Die Schülerinnen und Schüler…

 

a)     fertigen ihre Hausaufgaben selbstständig, verlässlich, sauber und vollständig zu Hause an

b)     sorgen für notwendige Materialien

c)      arbeiten zügig, zielgerichtet und konzentriert

d)     geben schriftliche Informationen sofort an ihre Eltern weiter

e)     holen nicht erledigte Hausaufgaben nach und zeigen sie unaufgefordert ihrer Lehrerin / ihrem Lehrer.

f)        erkundigen sich bei Fehlzeiten selbstständig nach den Hausaufgaben

 

 

10.Aufgaben der Eltern

Die Eltern…

 

a)     stellen einen ruhigen, störungsfreien und angemessenen Arbeitsplatz bereit und bieten ihren Kindern einen angemessenen Rahmen zur Erledigung der Hausaufgaben

b)     zeigen Interesse an den Hausaufgaben (motivieren, machen Mut, loben, „tadeln“ angemessen, geben Zeit,…)

c)      halten ihre Kinder zum selbstständigen, verlässlichen, sauberen und vollständigen Arbeiten (auch nachzuholender Aufgaben) an

d)     üben keinen übertriebenen Druck aus

e)     teilen der Lehrkraft mit, wenn größere Schwierigkeiten auftreten

f)        geben Anleitungen oder Erinnerungen zum selbstständigen Aufräumen der Schultasche

g)     erneuern die Arbeitsmaterialien

h)      kontrollieren regelmäßig die Postmappe

 

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