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Grundschule im Hainhoop
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Kopflausbefall

 

Zur Verantwortung der Eltern bei Kopflausbefall des Kindes

 

 

Die Durchführung der unten aufgeführten Maßnahmen obliegt den Erziehungsberechtigten.

 

Eltern sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, Kopflausbefall mitzuteilen, auch wenn bereits eine Behandlung erfolgt ist.

Das rasche Erkennen und Behandeln des Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung.

 

 

Die Eltern müssen bescheinigen, dass die Behandlung sachgerecht erfolgt ist.

 

 

 

Rechtliche Situation:

 

Das Kind kann die Schule wieder besuchen, wenn eine Behandlung mit einem insekti-zidhaltigen Läusemittel strikt nach Gebrauchsanweisung erfolgt ist und die Eltern die unserem Schreiben beigelegte Erklärung unterzeichnet haben.

Nur bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Auch wird keine Nissenfreiheit mehr gefordert, da die Nissen nach korrekter Behandlung zwar leer sind, ihre Hüllen durch den Leim, der sie am Haar hält und der durch die Behand-lung nicht aufgelöst wird, jedoch weiterhin am Haar kleben können. Aus diesem Grund wird eine 2. Behandlung nach 8 Tagen empfohlen, wobei diese von den Eltern schriftlich zugesagt werden soll.

 

 

 

 

------------------------------------------- Bitte hier abtrennen und in der Schule abgeben -------------------------------------------

 

 

Erklärung der Eltern / Sorgeberechtigten des Kindes _______________________________________

 

 

r   Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht und keine Läuse oder Nissen gefunden.

 

r   Ich habe den Kopf meines Kindes untersucht, Läuse / Nissen gefunden und habe den Kopf mit einem wirksamen Mittel wie vorgeschrieben behandelt.

Ich versichere, dass ich die Haare am 5. Tag nass auskämmen werde und am 8. – 10. Tag eine zweite Behandlung durchführen werde.

 

 

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Datum Unterschrift eines Elternteils / Sorgeberechtigten

 

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