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Grundschule im Hainhoop
Am Waldbad 4
31275 Lehrte / OT Arpke

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Ein Auszug unseres Sicherheitskonzeptes für Eltern

 

Verhaltensmaßnahmen für Eltern für den täglichen Ablauf

 

  • Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind pünktlich, aber nicht vor 7:45 Uhr in der Schule ist (Beginn der Aufsicht).
  • Die Erziehungsberechtigten werden vor der Einschulung ihres Kindes über die Schulordnung informiert und bestätigen sie per Unterschrift.
  • Vor der Einschulung ihrer Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben über den Internetauftritt der Schule. Auf diesem Schreiben können sie eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, dass im Rahmen der schulischen Dokumentation auch Fotos ihrer Kinder auf der schuleigenen Homepage veröffentlicht werden dürfen. Eine entsprechende Ablehnung kann dort ebenfalls erfolgen.
  • Sie beachten die entsprechenden Schulwegpläne bereits vor der Einschulung und üben diese Wege mit ihren Kindern ein (Schulwegpläne, Walking-Bus-Prinzip, gelbe Füßchen).
  • Jährlich wird die Kenntnisnahme bezüglich Waffenerlass und Infektionsschutzgesetz von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigt.
  • Bei Kopflausbefall ihres Kindes müssen die Erziehungsberechtigten die erfolgreiche Durchführung entsprechender Maßnahmen schriftlich bestätigen.
  • Sie beachten die Empfehlung seitens der Schule, ihre Kinder frühestens ab der 3. Klasse mit Beginn des Fahrradtrainings (mit ordnungsgemäßer, gut sichtbarer Kleidung, Helm, verkehrstüchtigem Fahrrad, …) zur Schule fahren zu lassen, weil Kinder vorher die Gefahrensituation nicht richtig einschätzen können.
  • Nur in Ausnahmefällen sollten die Erwachsenen unter Berücksichtigung der Verkehrssituation ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen (ordentliche Rückhaltesysteme im PKW, Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten, absolutes Halteverbot direkt vor der Schule beachten).
  • Schulfremde Erwachsene (dazu zählen auch Eltern) sollen sich nur in begründeten Fällen im Gebäude aufhalten.
  • Eltern warten möglichst vor dem Schulgebäude und nicht vor dem Klassenzimmer auf ihre Kinder. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wird dies auch im Eingangsbereich des Schulgebäudes geduldet.
  • In Problemfällen halten sich die Erziehungsberechtigten an die an unserer Schule festgelegten Vorgehensweisen (siehe Beschwerderegelung).
  • Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eis, …) entscheiden die Eltern in Eigenverantwortung und in Abwägung der Gefahr für ihre Kinder, ob diese am Schulunterricht teilnehmen (Elterninfo, regionale Radiodurchsagen, Informationen, …). In jedem Fall besteht auch bei witterungsbedingtem Schulausfall die Möglichkeit zur Betreuung der Kinder in der Schule.
  • Eltern kontrollieren die „Postmappen“ ihres Kindes bezüglich wichtiger Infobriefe regelmäßig und bemühen sich um eine termingerechte Rückbestätigung.
Sicherheitskonzept Eltern mit Logo.docx
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