Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, so muss die Schule
frühzeitig informiert werden.
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind entweder persönlich oder telefonisch spätestens vor der 1. Unterrichtsstunde, damit wir uns keine Sorgen machen müssen.
Sollte ein Kind unentschuldigt nicht in der Schule erscheinen, so wird i.d.R. zu Hause angerufen.
Ab dem 3. Fehltag reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung in der Schule ein (Bsp. siehe unten).
Unmittelbar vor oder nach dem Wochenende (bei wiederholtem Fehlen), vor allem aber vor oder nach den Ferien muss der Schule i.d.R. eine ärztliche Bescheinigung über das Fehlen des Kindes vorgelegt werden. Diese Tage gelten sonst als unerlaubte Ferienverlängerung, somit als unentschuldigt und können im Zweifelsfall (bei wiederholtem Fehlen) mit einem Bußgeld belegt werden.
Bitte sprechen Sie mit der Schule ab, welches Kind im Krankheitsfall Ihres Kindes die Hausaufgaben mitnehmen und bei Ihnen vorbeibringen soll.
Hiermit möchte ich meine Tochter / meinen Sohn ................................................
für den ................. / oder vom ............ bis ............ aus Krankheitsgründen entschuldigen.
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten