- trägt Gesamtverantwortung für die Schule, deren Qualitätssicherung und -entwicklung
- entscheidet über Angelegenheiten, in denen nicht eine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig ist
- führt den Vorsitz in Gesamtkonferenz und Schulvorstand
- Vorgesetzte in umfassenden Befugnissen in administrativen, organisatorischen und auch pädagogischen Angelegenheiten