Die Mitwirkung der Eltern in den schulischen Gremien ist in dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) durch den § 88 ff geregelt.
KLASSENELTERNSCHAFT
Die Klassenelternschaft wählt aus den Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse für jeweils zwei Jahre 1 Elternvertreter/in und 1 Stellvertreter/in. Diese sind somit Mitglieder im Schulelternrat.
Des Weiteren wählt sie 1 Vertreter/in sowie 1 Stellvertreter/in für die Klassen- bzw. Zeugniskonferenzen.
Elternabende finden i.d.R. 2x pro Schuljahr in Absprache zwischen Elternvertreter/in und Klassenlehrerin statt.
SCHULELTERNRAT (SER)
Der SER wählt den/die SER-Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in.
4 Vertreter/innen werden von ihm für den Schulvorstand aus der gesamten Elternschaft gewählt.
Neben den Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Gesamtkonferenz wählt der SER auch je 1 Vertreter/in für die eingerichteten Fachkonferenzen.
In den Fachdienstbesprechungen sind die Eltern nicht vertreten.
Durch den SER wird auch je 1 Vertreter/in für den Stadt- und Regionselternrat bestimmt.
Die Gesamtkonferenz (GK) richtet Fachkonferenzen (FK) und Fachdienstbesprechungen (FDB) ein, welche die Fachangelegenheiten regeln.
In jeder Fachkonferenz ist 1 Elternvertreter/in mit Stimmrecht vertreten.
Die Klassenkonferenz entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse betreffen.
Sie setzt sich aus Lehrkräften zusammen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten und dem/der gewählten Elternvertreter/in.
Eltern haben in der Klassenkonferenz kein Stimmrecht.
Die Zeugniskonferenz entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge einzelner Schülerinnen und Schüler.
Sie setzt sich aus Lehrkräften zusammen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten und dem/der gewählten Elternvertreter/in.
Eltern haben in den Zeugniskonferenzen kein Stimmrecht.