Sehr geehrte Eltern!
In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr.
An unserer Schule können aber zukünftig nach dem Beschluss der Gesamtkonferenz vom
18. Mai 2004 die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Leihverfahren und die Zahlung des für die Ausleihe zu entrichtenden Entgelts müssen bis zum ___.___.______ erfolgen. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern (bitte Schulbescheinigung einreichen) sollen für jedes Kind nur 80 Prozent des festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden.
Sie können von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt werden, wenn Sie zu einer leistungsberechtigten Personengruppe gehören und uns dies bis spätestens zum ___.___.______ durch die Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers nachgewiesen haben.
Aus der beiliegenden Liste ist ersichtlich, welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr für Ihr Kind ausleihen können. Die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt sind auf dieser Liste angegeben. Damit können Sie vergleichen, ob sich die Teilnahme für Sie lohnt.
Die Zahlung des Entgelts für die Ausleihe der Lernmittel ist wie folgt vorzunehmen:
BIC GENODEF1PAT IBAN DE62 2519 3331 7802 4412 00 unter Angabe des Namen des Kindes und der zukünftigen Klasse. Mit dem eingenommenen Geld werden neue Lernmittel angeschafft.
Die SchülerInnen sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, da diese zum mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen in den Schulbüchern angebracht werden. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen.
Bitte geben Sie beiliegende Liste ausgefüllt und unterschrieben über die Klassenlehrerin bis zum ___.___.______ an die Schule zurück und denken Sie daran den Betrag rechtzeitig zu überweisen, sollten Sie am Ausleihverfahren teilnehmen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
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Schulleiterin